Förderrichtlinien

 

 



Die Jugendstiftung TV Grosswallstadt unterstützt die Ausbildung junger Handballsportler und die Förderung von ehrenamtlichem Engagement im Bereich Handballsport. Es werden Projekte der Jugendarbeit, welche die Bildungs- und Ausbildungschancen junger Menschen verbessern, die Teilnahme am gemeinschaftlichen Sport in Schule und Verein, die Ausbildung  von Trainern und Übungsleiter u.v.m. gefördert gestaltet ihr Programm zum Teil eigenständig. Darüber hinaus nimmt die Jugendstiftung Grosswallstadt  Förderanträge entgegen. Die nachfolgenden Richtlinien geben einen Überblick über die inhaltlichen und formellen Kriterien Voraussetzungen eines Förderantrages. Zur Vermeidung unnötiger Aufwendungen wird gebeten nur dann Anträge einzureichen, wenn ein förderfähiges Projekt gemäß der nachfolgenden Richtlinien vorliegt:


I. FÖRDERFÄHIGE MAßNAHMEN

1. Sport

● Förderung der Sportart Handball. Anträge, die sich auf andere Sportarten beziehen, werden nicht angenommen. Projekte sollen einen regionalen Bezug zum Stiftungssitz haben.

● Schwerpunkt: Förderungen der Jugendarbeit. Sportprojekte im Erwachsenenbereich werden nachrangig berücksichtigt. Förderung sowohl der Vereinsarbeit als auch Förderung von Einzelsportlern, z.B. durch die Vergabe von Stipendien.  

● Kurzbeschreibung des Vorhabens, Kosten- und Finanzierungsplan und Angaben zum Antragsteller sind dem Antrag beizufügen.

2. Ausbildung von Trainern und Übungsleiter

● Die Stiftung fördert die Aus- und Weiterbildung von Trainern, Übungsleitern, Schiedsrichtern bevorzugt im Bereich Handball. Diese Fördermöglichkeit steht jedoch allen Sportarten offen.

● Projekte sollen einen regionalen Bezug zum Stiftungssitz haben. Bevorzugt werden Projekte zugunsten der Jugendarbeit.

● Kurzbeschreibung des Vorhabens, Kosten- und Finanzierungsplan und Angaben zum Antragsteller sind dem Antrag beizufügen.

 
II. FÖRDERVORAUSSETZUNGEN

● Natürliche Personen die einen Antrag stellen müssen die Bedürftigkeit des Zuschussempfängers darlegen.

● Juristische Personen die einen Antrag stellen müssen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können.

● Fördergelder sind zeitnah innerhalb von 3 Monaten zu verwenden

● Der/Die Antragsteller/in gewährt, dass er/sie aufgrund der vorhandenen Strukturen in der Lage ist, das Projekt wie beantragt durchzuführen.


III. ANTRAGSVERFAHREN

● Anträge sollten 1 Seite nicht überschreiten. Anträge können jederzeit formlos, schriftlich an die Jugendstiftung Grosswallstadt, Am Neubergsweg 6-10, 6368 Grosswallstadt gestellt werden. Entscheidungen erfolgen möglichst zeitnah, i.d.R. innerhalb von 8 Wochen.

● Ablehnungen werden nicht begründet und es besteht auch bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Die Jugendstiftung Grosswallstadt entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.

● Zuschussbescheide werden schriftlich erteilt.


IV. VERGABEVORAUSSETUNG

● Die Zuschüsse sind zweckgebunden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags, ggf. auch im Verlauf des Projekts ergeben, sind mit der Stiftung abzustimmen.
 
● Der Stiftung ist über das Förderprojekt zu berichten und die Mittelverwendung nach zuweisen.
 Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen

● Eine öffentliche Bekanntgabe der Förderung ist mit der Stiftung abzustimmen.

 
V. AUSSCHLUßGRÜNDE

Eine Antragstellung in folgenden Fällen ist zwecklos:

● Mittelverwendung für Projekte, die außerhalb der Region Bayern durchgeführt werden (Antragsteller können auch außerhalb Bayerns Ihren Sitz haben)

● Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte

● Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte

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